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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgend AGB genannt bilden einen integrierenden Bestandteil des Fahrzeugmietvertrages. Bei der Unterzeichnung bestätigt der Mieter, die Mietkonditionen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

Bei Wiedersprechen einzelner Vertragsdokumente gilt folgende Rangordnung:

  • Mietvertrag

  • AGB

  • Gesetzliche Bestimmungen


1. Vertragsabschluss
 

Die Reservierung- und Buchung des Mietfahrzeuges per Telefon, E-Mail oder Homepage der Lieferwagen4rent ist ein bindendes Angebot. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Bestätigung der Vermieterin, in der Regel mündlich, schriftlich oder per E-Mail an den Mieter.

Stornierungen sind bis 48h vor Mietantritt ohne Kostenfolge möglich, in allen anderen Fällen bleibt eine Tagesmiete als Entschädigung an die Vermieterin zu entrichten.
 

2. Mietpreise
 

Die Mietpreise richten sich nach der Preisliste und verstehen sich jeweils pro Stunde/Tag inkl. 7.7% MwSt. Die Mietpreise pro Stunde sind ohne Kilometerbeschränkung. Im Tagesmietpreis sind die ersten 12h ohne Kilometerbeschränkung, bei ½ Tagesmieten sind es die ersten 6 h. ½ Tagesmieten sind ausschliesslich von Montag bis Freitag von 07.30 – 12.00 Uhr oder von 13.00 – 17.30 Uhr möglich. Der Mietpreis für 1 Woche (7 Tage) sind mit 1'500 km inklusive. Bei Mehrkilometer werden CHF 0.80/km in Rechnung gestellt.
 

3. Kaution
 

Die Vermieterin ist berechtigt, spätestens bei der Fahrzeugübergabe eine angemessene Kaution für mögliche Beschädigung, Untergang oder Diebstahl des Fahrzeuges zu verlangen. Die Kaution wird dem Mieter abzüglich des Mietpreises nach Fahrzeugrückgabe rückvergütet oder mit allfälligen Schadenersatzansprüchen verrechnet.
 

4. Fahrzeugübernahme
 

Der Mieter übernimmt das Fahrzeug am Tag des Mietbeginns und zur vereinbarten Zeit vor dem Geschäftslokal der Vermieterin.

Jegliches Zubehör wie Wolldecken, Zurrgurte oder Navigationsgeräte sind im Mietvertrag inkl. anfallenden Mehrkosten vermerkt.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel umgehend zu rügen. Zu diesem Zweck wird auf dem Mietvertrag ein schriftliches Übernahme-/Übergabeprotokoll erstellt. Wird auf die Erstellung eines schriftlichen Protokolls verzichtet, entbindet dies den Mieter nicht von der Verpflichtung, das Fahrzeug bei der Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel umgehend zu rügen.

Sollte das Fahrzeug erst nach dem vereinbarten Zeitpunkt abgeholt werden, bleibt der anteilige Mietzins für den nicht genutzten Zeitraum geschuldet.

5. Fahrzeugrückgabe

 

Das Fahrzeug ist bei Ablauf der im Mietvertrag vermerkten Rückgabezeit an den Vermieter zurückzugeben. Die Rückgabe hat grundsätzlich innerhalb der Geschäftszeiten der Lieferwagen4rent zu erfolgen. Die verspätete Rückgabe berechtigt den Vermieter, dem Mieter eine weitere Tagesmiete in Rechnung zu stellen.

Bei vereinbarter Fahrzeugrückgaben ausserhalb der Geschäftszeiten endet die Haftung des Mieters erst durch die tatsächliche Inbesitznahme durch die Lieferwagen4rent. Bei verspäteter Rückgabe kann die Vermieterin eine ganze Tagesmiete verrechnen.

Das Fahrzeug ist vollbetankt, sauber und in einwandfreiem Zustand inklusive Zubehör zurückzugeben. Bei nachträglich nötigem Betanken durch die Vermieterin wird zusätzlich zu den Treibstoffkosten eine Pauschale von CHF 20.- als Aufwandsentschädigung verrechnet.
 

6. Gebrauch der Mietsache
 

Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige weitere Fahrer. Der Mieter bestätigt mit Vertragsabschluss, dass sämtliche Fahrzeuglenker im Besitz der notwendigen Führerscheine und Zulassungen sind.

Das Fahrzeug darf ausschliesslich nur in der Schweiz gefahren werden. Bei Fahrten ins Ausland ist vorgängig die Zustimmung der Vermieterin einzuholen.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgfältig und unter Beachtung der Betriebsanleitung zu gebrauchen. Untersagt ist namentlich die Verwendung des Fahrzeuges

  • zu Lernfahrten

  • zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen

  • zu Fahrzeugtests

  • um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen

  • zur Beförderung gefährlicher Stoffe; (Gefahrengut gemäss ADR) ASTAG Schweiz

  • zu Fahrten abseits öffentlicher Strassen und im Gelände

  • zur Untervermietung
     

Bei Zuwiderhandlung wird von der Vermieterin jegliche Haftung abgelehnt.
 

Der Mieter bzw. Lenker des Fahrzeuges ist für verursachte Gesetzesverstösse, insbesondere gegen das Strassenverkehrsgesetz, haftbar.

Störungen und Defekte am Fahrzeug während der Mietdauer sind der Vermieterin unverzüglich zu melden.

Bei Unfällen ist die Vermieterin umgehend zu benachrichtigen. Zur Tatbestandsaufnahme ist in jedem Fall die Polizei bei zu ziehen. Das gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung dritter.

Für Fahrten ins Ausland ist die vorgängige Einwilligung der Vermieterin einzuholen. Lieferwagen4rent behält sich das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit per GPS zu orten und zu behändigen, selbst wenn sich dies auf Privatgrund befindet. Die dadurch entstehenden Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.
 

7. Unterhalt, Reparatur
 

Der gewöhnliche Unterhalt des Fahrzeuges ist Sache der Vermieterin.

Reparaturen, auch in geringem Umfang, dürfen nur im Einverständnis der Vermieterin vorgenommen werden.
 

8. Versicherung
 

Die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ist im Mietpreis inbegriffen.

Der Selbstbehalt des Mieters beträgt pro Schadenereignis CHF 1'000.-

Als Schadenereignisse gelten:

  • Haftpflichtschaden (Schädigung Dritter) – Selbstbehalt CHF 1'000.-

  • Kaskoschaden (Schaden am Mietfahrzeug) – Selbstbehalt CHF 1'000.-

  • Diebstahl – Selbstbehalt CHF 1'000.-
     

Falls die Versicherung aufgrund Ihres Rückgriffrechts die Vermieterin als Halterin des Fahrzeuges für Schäden heranzieht, die durch den Mieter verursacht wurden, nimmt die Vermieterin ihrerseits im gleichen Umfang Regress auf den Mieter.

Der allfällige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist Sache des Mieters.
 

9. Haftung für Schäden am Mietfahrzeug
 

Der Mieter haftet für die von Ihm absichtlich oder fahrlässig verursachten Schäden, insbesondere auch für Rücktransport, Minderwert des Fahrzeuges sowie Nutzungsausfall über den vertraglichen Selbstbehalt hinaus. Der Mieter haftet insbesondere für Beschädigung sowie Folgekosten und Nutzungsausfall des Fahrzeuges infolge:

  • unsorgfältigem Gebrauch

  • falsche Manipulation am Fahrzeug

  • Unterlassung der regelmässigen Kontrolle von Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit und Reifendruck

  • Verwendung eines nicht geeigneten Treibstoffes

  • Verwendung abseits der Strassen und im Gelände

  • Nichtbeachtung der Fahrzeughöhe
     

Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als vom Vermieter angegeben, so haftet der Mieter für die anfallenden Kosten. Die Notfallnummer sowie Policen- Nummer des Pannendienstes entnehmen Sie bitte im Handschuhfach.
 

10. Transporte gegen Entgelt
 

Die Beförderung von Waren und Personen gegen Entgelt ist nur zulässig, wenn die Vermieterin vorgängig ihr Einverständnis dazu gegeben hat. Der Mieter ist verpflichtet, für die Einhaltung der dazu allenfalls notwendigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch bei Fahrten ins Ausland, unter voller Schadloshaltung der Vermieterin besorgt zu sein. (z.B. Bewilligungen, Frachtpapiere, Fahr- und Ruhezeitenkontrolle, notwendige technische Ausrüstung der Fahrzeuge usw.)
 

11. Vertragsverletzung
 

Kommt der Mieter den Verpflichtungen aus diesem Mietvertrag nicht nach, so ist die Vermieterin zur Kündigung des Mietverhältnisses mit einer Kündigungsfrist von 3 Tagen berechtigt unabhängig einer allfälligen Befristung des Mietverhältnisses. Bei einer schweren Vertragsverletzung und aus wichtigen Gründen ist die Vermieterin zur fristlosen Kündigung berechtigt. Allfällige Schadenersatzforderungen gegen den Mieter bleiben in jedem Fall vorbehalten.
 

12. Datenschutz
 

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung durch Lieferwagen4rent gespeichert werden. Speicherung und Nutzung der Daten erfolgt ausschliesslich für Zwecke von Lieferwagen4rent. Mit Akzeptierung dieser AGB, akzeptiert der Mieter die Datenschutzerklärung von Lieferwagen4rent.
 

13. Änderungen
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Homepage in Kraft. Mieter gilt grundsätzlich die Version der AGB, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Mieter habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
 

14. Salvatorische Klausel
 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. 
 

15. Gerichtsstand
 

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus diesem Vertragsverhältnis vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz der Vermieterin gemäss Mietvertrag. Es gilt schweizerisches Recht.

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